Tragwerksplanung
Nach Art. 13 BayBO gilt: "Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in Ihren Teilen und für sich alleine standsicher sein."

Wir erstellen nicht nur die statische Berechnung, sondern liefern bei Bedarf selbstverständlich auch die komplette Tragwerksplanung für:

- Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
- Stahlbauten
- Massivbauten
- Holzbauten
- Um- und Anbauten
- denkmalgeschützte Objekte
- Sanierungsobjekte
- fliegende Bauten
- Glasfassaden
- Metallbauarbeiten